Förderverein zur Unterstützung der Regenbogenschule in Westerburg
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Jugendhilfe. Ein weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. v. § 53 AO.
2. Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch
a) ideelle und materielle Unterstützung der Regenbogenschule Westerburg (§ 58 Nr. 1 AO)
b) Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie Ausstattungsgegenständen einschließlich Wartung und Pflege
c) Ausstattung des Computerbereiches
d) Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen für schulische Wettbewerbe
e) Unterstützung bei der Herausgabe einer Zeitung an der Schule (z.B.: Schülerzeitung, Elternblatt, Fördervereinsrundbrief)
f) Außendarstellung der Schule
g) Durchführung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen
h) Unterstützung und Mitgestaltung von Arbeitsgemeinschaften
i) Unterstützung des internationalen Schüleraustausches und von Besuchsprogrammen
j) Unterstützung von Klassen-, Kurs- und Gruppenfahrten
k) Unterstützung einzelner Schüler/innen oder Gruppen
l) Betrieb einer Cafeteria und Schülerfirma als Zweckbetrieb gem. § 65 der AO
m) Betrieb einer Schulbibliothek
n) Gestaltung des Außengeländes
o) Beschaffung von Spielgeräten
p) ideelle und finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen bei der Teilnahme an schulischen Maßnahmen oder bei schulbegleitenden Bildungsangeboten, soweit nicht staatliche Mittel beansprucht werden können.
q) Unterstützung von Projekten bei Notlagen im In- und Ausland
r) Unterstützung von Projekten in Entwicklungsländern